FAQ

Häufig gestellte Fra­gen:

Was kostet mich ein Gutachten?

Je nach Fall:

Haftpflichtschadenfall:
In diesem Fall sind Sie der Geschädigte, d.h. grundsätzlich müssen alle Kosten durch die gegnerische Versicherung erstattet werden. Das Schadengutachten wird dann für Sie  komplett kostenlos* erstellt.

*Keine Mitschuld, Teilschuld oder herbeigeführter Unfall

Kaskoschadenfall:
Bei einem Verkehrsunfall, den Sie verursacht haben, tritt Ihre Kaskoversicherung in Kraft. Lesen Sie sich Ihren Versicherungsvertrag aufmerksam durch und beachten Sie die AKBs – Allgemeine Bedingungen der Kfz-Versicherung.

Die Versicherung ist weisungsbefugt. D.h. die Versicherung beauftragt einen eigenen Kfz-Sachverständigen. Je nach AKBs müssen Sie Ihr Fahrzeug Werkstatt gebunden reparieren lassen oder können frei wählen.

Sollten Sie mit diesem Gutachten nicht einverstanden sein, steht es Ihnen frei, zusätzlich einen eigenen Kfz-Sachverständigen für eine Gutachtenprüfung zu beauftragen. Diese Kosten müssen Sie jedoch selbst tragen.

Der Kfz-Sachverständige prüft dann Ihr Gutachten, Ihre Rechnung oder Ihre Reparturkostenkalkulation und leittet, wenn nötig, mit Ihrer Zustimmung das Sachverständigenverfahren ein.

Was ist, wenn der Schaden „klein“ ist?
Ein Schaden, dessen Reparaturkosten sich unter 750,00€ belaufen, wird auch als Bagatellschaden bezeichnet. In diesem Fall würde eine Reparaturkostenkalkulation (Kostenvoranschlag) ausreichen, wäre jedoch nicht empfehlenswert. Ein Kurzgutachten ist aussagekräftiger, um sich auf der sicheren Seite zu befinden.

Kann ein Gutachter auch eine Reparaturkostenkalkulation erstellen oder muss ich dafür in eine Werkstatt?
Ja ein Gutachter kann ebenfalls eine Reparaturkostenkalkulation erstellen.
Diese sind meist aussagekräftiger, als die von einer Werkstatt, da die Reparaturkostenkalkulation des Gutachters umfangreicher als die einer Werkstatt ist.
Was ist ein Kurzgutachten?
Ein Kurzgutachten wird, wie auch eine Reparaturkostenkalkulation, dann gefertigt, wenn ein Bagatellschaden vorliegt (Reparaturkosten bis ca. 750,00€). Ein Kurzgutachten ist jedoch aussagekräftiger und umfangreicher als eine Reparaturkostenkalkulation und wird in der Regel ebenfalls von der Versicherung anerkannt.
Wäre es vernünftig einen Rechtsanwalt zu beauftragen und wie hoch wären hier die Kosten für dessen Einsatz?
Ja, denn ein Rechtsanwalt vertritt Ihre Interessen gegenüber der Versicherung.

Im Haftpflichtschadenfall steht Ihnen ein Rechtsanwalt zu, dessen Kosten ebenfalls von der gegnerischen Versicherung getragen werden müssen. Hier empfiehlt sich einen Fachanwalt für Verkehrsrecht zu beauftragen der in diesem Fall kostenlos* für Sie tätig wird.

*Keine Mitschuld, Teilschuld oder herbeigführter Unfall

Was ist, wenn ich an einem Unfall eine Teilschuld trage? Was kostet mich das Gutachten in diesem Fall? Wie sieht es mit der Schadensregulierung aus?
Die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung reguliert je nach Quote den Teil Ihrer Schäden und Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung reguliert ebenfalls nach Quote einen Teil der Schäden des Unfallgegners (somit steigt gegebenfalls auch Ihr Haftpflichtversicherungsbeitrag).

Die Gutachtenrechnung wird ebenfalls durch eine Quote gezahlt. Den anderen Teil der Rechnung müssen Sie selbst übernehmen.

Wo findet die Besichtigung des Unfallfahrzeuges statt?
a. Bei Ihnen
b. Bei uns
c. Am Unfallort
d. In einer Werkstatt
e. Am aktuellen Standort des Fahrzeuges.
Was ist, wenn ich mein Fahrzeug in einer Fach- oder Vertragswerkstatt reparieren lassen will? Kann ich Sie dann als Kfz-Sachverständigen beauftragen?
Natürlich. Übermitteln Sie der Werkstatt die Information, dass Sie Ihren eigenen Kfz-Sachverständigen beauftragen, und dass diese sich an den Sachverständigen wenden soll.
Die Werkstatt vereinbart mit uns einen Termin zu Besichtigung. Anschließend wird das Gutachten erstellt und an Sie, gegebenenfalls an den Rechtsanwalt oder an die Versicherung und an die Werkstatt übermittelt. Die Werkstatt würde nach erhalt des Gutachtens mit der Reparatur beginnen.
Steht mir, während mein Fahrzeug in der Werkstatt steht, ein Mietwagen und/oder ein Nutzungsausfall zu?
Ja, während der Reparaturzeit wird ein Mietwagen bezahlt oder Sie bekommen den entsprechenden Nutzungsausfall erstattet. Der Nutzungsausfall wird im Rahmen des Gutachtens ermittelt und angegeben.
Habe ich das Recht auf einen freien Kfz-Sachverständigen (Gutachter)? Welche Vorteile bringt mir der Einsatz eines freien Sachverständigen?
Im Haftpflichtschadenfall haben Sie das Recht auf einen neutralen, objektiven und unabhängigen Kfz-Sachverständigen.

Im Kaksoschadenfall ist die Versicherung weisungsbefugt und stellt als Auftraggeber einen Ihrer eigenen Kfz-Sachverständigen.

Es ist empfehlenswert Ihr Gutachten oder Ihre Reparaturkostenkalkulation genau zu prüfen und gegebenenfalls einen Kfz-Sachverständigen Ihrer Wahl mit der Prüfung des Gutachtens zu beauftragen.

Der von der Versicherung bestellte Kfz-Sachverständige vertritt in erster Linie die Interessen des Versicherers. Häufig wird bei folgenden Punkten zu Gunsten der Versicherung gespart:

– Stundenverrechnungssätze

– Schadenhöhe

– Reparaturweg

– Reparaturverfahren

– Wertminderung

Was bedeutet HIS?
HIS ist die Abkürzung für das Hinweis- und Informationssystem der Versicherungswirtschaft. Das HIS soll die Versicherungen vor Versicherungsbetrug und -missbrauch schützen. Das HIS ist für den Versicherer ein Hilfsmittel bei der Prüfung der in Versicherungsanträgen gemachten Angaben und bei der Aufklärung von Schadenfällen mit Manipulationsverdacht.