Je nach Fall:
Haftpflichtschadenfall:
In diesem Fall sind Sie der Geschädigte, d.h. grundsätzlich müssen alle Kosten durch die gegnerische Versicherung erstattet werden. Das Schadengutachten wird dann für Sie komplett kostenlos* erstellt.
*Keine Mitschuld, Teilschuld oder herbeigeführter Unfall
Kaskoschadenfall:
Bei einem Verkehrsunfall, den Sie verursacht haben, tritt Ihre Kaskoversicherung in Kraft. Lesen Sie sich Ihren Versicherungsvertrag aufmerksam durch und beachten Sie die AKBs – Allgemeine Bedingungen der Kfz-Versicherung.
Die Versicherung ist weisungsbefugt. D.h. die Versicherung beauftragt einen eigenen Kfz-Sachverständigen. Je nach AKBs müssen Sie Ihr Fahrzeug Werkstatt gebunden reparieren lassen oder können frei wählen.
Sollten Sie mit diesem Gutachten nicht einverstanden sein, steht es Ihnen frei, zusätzlich einen eigenen Kfz-Sachverständigen für eine Gutachtenprüfung zu beauftragen. Diese Kosten müssen Sie jedoch selbst tragen.
Der Kfz-Sachverständige prüft dann Ihr Gutachten, Ihre Rechnung oder Ihre Reparturkostenkalkulation und leittet, wenn nötig, mit Ihrer Zustimmung das Sachverständigenverfahren ein.
Im Haftpflichtschadenfall steht Ihnen ein Rechtsanwalt zu, dessen Kosten ebenfalls von der gegnerischen Versicherung getragen werden müssen. Hier empfiehlt sich einen Fachanwalt für Verkehrsrecht zu beauftragen der in diesem Fall kostenlos* für Sie tätig wird.
*Keine Mitschuld, Teilschuld oder herbeigführter Unfall
Die Gutachtenrechnung wird ebenfalls durch eine Quote gezahlt. Den anderen Teil der Rechnung müssen Sie selbst übernehmen.
Im Kaksoschadenfall ist die Versicherung weisungsbefugt und stellt als Auftraggeber einen Ihrer eigenen Kfz-Sachverständigen.
Es ist empfehlenswert Ihr Gutachten oder Ihre Reparaturkostenkalkulation genau zu prüfen und gegebenenfalls einen Kfz-Sachverständigen Ihrer Wahl mit der Prüfung des Gutachtens zu beauftragen.
Der von der Versicherung bestellte Kfz-Sachverständige vertritt in erster Linie die Interessen des Versicherers. Häufig wird bei folgenden Punkten zu Gunsten der Versicherung gespart:
– Stundenverrechnungssätze
– Schadenhöhe
– Reparaturweg
– Reparaturverfahren
– Wertminderung
Telefon:
+49 176 326 42 856
E-Mail:
info@kfzgutachter-bogner.de
MB Ingenieurbüro
St. Emmeram Weg 18
85774 Unterföhring
Montag bis Sonntag
07:00 – 22:00 Uhr