Haftpflichtschaden

In diesem Fall sind Sie der Geschädigte, d.h. grundsätzlich müssen alle Kosten durch die gegnerische Haftpflichtversicherung erstattet werden. Das Schadengutachten wird dann für Sie komplett  kostenlos* erstellt.

Ist die Schuldfrage eindeutig und Sie sind der Geschädigte, haben Sie das Recht selbst einen neutralen, objektiven und unabhängigen Kfz-Sachverständigen zu beauftragen. Sie sind nicht verpflichtet einen von der Versicherung vorgeschlagenen Sachverständigen einzuschalten bzw. zu akzeptieren. Diese stehen im Auftrag der Versicherung und handeln üblicherweise parteiisch. ​(Quelle)

​Des Weiteren steht Ihnen ein Rechtsanwalt zu, dessen Kosten ebenfalls von der gegnerischen Versicherung getragen werden müssen. Hier empfiehlt es sich einen Fachanwalt für Verkehrsrecht zu beauftragen der in diesem Fall kostenlos* für sie tätig wird.​

*Sofern keine Mitschuld oder herbeigeführter Unfall

Bei Fragen kontaktieren Sie uns. Wir beraten Sie kostenlos.