Reparatur­bestätigung

Die Reparaturbestätigung dient zum Nachweis einer durchgeführten Reparatur. In den meisten Fällen kommt diese bei der fiktiven Schadenregulierung zur Anwendung. Wurde die Reparatur sach- und fachgerecht durchgeführt, stehen Ihnen u.a. die Nutzungsausfallkosten und die bei der fiktiven Abrechnung anfallende MwSt. zu.

 

Darüber hinaus dient die Reparaturbestätigung als Sicherheit um das Recht auf Schadenersatz im Fall einer Schadenregulierung bei zukünftigen Schäden an gleicher Stelle wahrnehmen zu können.

Eine Reparaturbestätigung wird benötigt, wenn:

  • Ihr Fahrzeug in Eigenregie repariert wurde oder​
  • keine Rechnung über die Reparatur vorhanden ist.​

Notwendige Unterlagen für eine Reparaturbestätigung: 

  • Das im Vorfeld erstellte Gutachten​
  • Bilder vom Schaden​

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