Was ist nach einem Verkehrsunfall in München und Umgebung zu tun?

Das Wichtigste ist, Ruhe zu bewahren. Zuallererst sollte der Unfallort abgesichert werden und falls nötig, erste Hilfe geleistet werden. 

 

Anschließend sollten Sie die Polizei (vor allem bei unklarem Sachverhalt) anfordern und ggf. den Notruf alarmieren. Danach sind die Personendaten von Beteiligten und Zeugen (auch selbst ansprechen) austauschen. 

 

Wenn möglich, sollten Sie Bilder der Fahrzeuge (Schäden, Kennzeichen, Position und Unfallörtlich­keit) aufnehmen. Kontaktieren und beauftragen Sie in der Folge des Unfalls einen Kfz-Sachverständigen und einen Rechtsanwalt.

Schritte nach einem Verkehrsunfall

1

Unfallstelle absichern:

  • Warnblinkanlage einschalten
  • Warnweste anlegen
  • Warndreieck aufstellen (innerorts ca. 50 m, auf Landstraßen ca. 150 m, auf Autobahnen ca. 250 m)

2

Erste Hilfe
  • Ruhe bewahren
  • Eigenschutz und Unfallstelle absichern
  • Retten aus der Gefahrenzone – Sicherheit geht vor!
  • Notruf absetzen (112 Rettungsdienst und Feuerwehr, 110 Polizei)
  • Erste-Hilfe-Maßnahmen einleiten
  • Atmende Personen in die stabile Seitenlage bringen und den Mund leicht öffnen (Video)
  • Bei nicht atmenden Personen mit Reanimation (Herzmassage) beginnen (Video)
  • Blutungen durch Druckverband stillen

3

Beteiligte:

(Rechte und Pflichten aus dem BGB / StGB)

GeschädigterUnfallverursacher

Rechte:


  • ​Schadenersatzanspruch​

  • ​Anspruch auf einen Kfz-Sachverständigen​​

  • ​Anspruch auf einen Rechtsanwalt​​


  • Aussageverweigerungsrecht​

  • Rechtsanwalt im OWI-Verfahren​

  • Schaden selbst bezahlen​

Pflichten:


  • Datenaustausch​

  • Wahrheitspflicht​

  • Erste Hilfe leisten​

  • Unfallort absichern​


  • Datenaustausch​

  • Wahrheitspflicht

  • Erste Hilfe leisten​

  • Unfallort absichern​

  • Haftpflichtversicherung informieren​

    4

    Beauftragung:

    Haftpflichtschadenfall (Rechte und Pflichten aus dem BGB / StGB)

    • In diesem Fall sind Sie der Geschädigte, d. h. grundsätzlich müssen alle Kosten durch die gegnerische Versicherung erstattet werden. Das Schadengutachten wird dann für Sie komplett kostenlos* erstellt.
    • Ist die Schuldfrage eindeutig und Sie sind der Geschädigte, haben Sie das Recht selbst einen freien, neutralen und unabhängigen Kfz-Sach­verständigen zu beauftragen. Sie sind nicht verpflichtet, einen von der Versicherung vorgeschlagenen Sachverständigen einzuschalten bzw. zu akzeptieren. Diese stehen im Auftrag der Versicherung und handeln üblicherweise parteiisch.
    • Des Weiteren steht Ihnen ein Rechtsanwalt zu, dessen Kosten ebenfalls von der gegnerischen Versicherung getragen werden müssen. Hier empfiehlt sich einen Fachanwalt für Verkehrsrecht zu beauftragen, der in diesem Fall kostenlos* für sie tätig wird.
    • Warum ist es für Sie sinnvoll, einen Rechtsanwalt zu beauftragen?
    • * Keine Mitschuld, Teilschuld oder herbeigeführter Unfall.


    Kaskoschadenfall (Rechte und Pflichten aus dem Versicherungsvertrag)

    • Bei einem Verkehrsunfall, den Sie verursacht haben, tritt Ihre Vollkaskoversicherung für Ihren Schaden in Kraft. Lesen Sie sich Ihren Versicherungsvertrag aufmerksam durch und beachten Sie die AKBs – allgemeine Bedingungen der Kfz-Versicherung.
    • Die Versicherung ist weisungsbefugt. D. h. die Versicherung beauftragt einen eigenen Kfz-Sachverständigen. Je nach AKBs müssen Sie Ihr Fahrzeug Werkstatt gebunden reparieren lassen oder können frei wählen.
    • Sollten Sie mit diesem Gutachten nicht einverstanden sein, steht es Ihnen frei, zusätzlich einen eigenen Kfz-Sachverständigen für eine Gutachtenprüfung zu beauftragen. Diese Kosten müssen Sie jedoch selbst tragen.
    • Der Kfz-Sachverständige prüft dann Ihr Gutachten, Ihre Rechnung oder Ihren Kostenvoranschlag und leitet, wenn nötig, weitere Schritte mit Ihrer Zustimmung ein.


    Teilkaskoschadenfall (Rechte und Pflichten aus dem Versicherungsvertrag)

    Schäden, die durch die Fahrzeugteilversicherung (Teilkasko) in den AKBs geregelt sind:

    • Brand und Explosion
    • Verlust bzw. Diebstahl
    • Zusammenstoß mit Haarwild
    • Sturmschäden (Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung)
    • Glasbruch
    • Kurzschlussschäden an der Verkabelung