Verkehrsunfall – Was nun?

Das Wichtigste ist, Ruhe zu bewahren.

Zuallererst sollte der Unfallort abge­sichert1 werden und falls nötig, erste Hilfe2 geleistet werden. ​
Anschließend sollten Sie die Polizei (vor allem bei unklarem Sachverhalt) an­for­dern und ggf. den Notruf alarmieren. ​

Anschließend Personendaten von­ Be­teiligten3 und Zeugen (auch selbst ansprechen) austauschen. Wenn mö­glich, Bil­der der Fahr­zeuge (Schä­den, Kennzeichen, Position und Unfall­ört­lich­keit) aufnehmen. ​

Kontaktieren und beauftragen4 Sie in der Folge des Unfalls einen Kfz-Sachver­ständigen und einen Rechts­anwalt.​

1. Unfallstelle absichern:

⇒ Warnblinkanlage einschalten​
⇒ Warnweste anlegen​
⇒ Warndreieck aufstellen            Innerorts ca. 50m​

                                                        Landstraßen ca. 150m ​

                                                        Autobahnen ca. 250m​

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2. Erste Hilfe (Quelle):​​

  • Ruhe bewahren​
  • Eigenschutz und Unfallstelle absichern​
  • Retten aus der Gefahrenzone – Sicherheit geht vor!​
  • Notruf absetzen (112 Rettungsdienst und Feuerwehr, 110 Polizei)​
  • Erste Hilfe Maßnahmen einleiten​
  • Atmende Personen in die stabile Seitenlage bringen und den Mund leicht öffnen (Video)​
  • Bei nicht atmenden Personen mit Reanimation (Herzmassage) beginnen (Video)​
  • Blutungen durch Druckverband stillen​

3. Beteiligte:

(Rechte und Pflichten aus dem BGB / StGB)​​

Geschädigter

Unfallverursacher

Rechte:

  • Schadenersatzanspruch​
  • Anspruch auf einen Kfz-Sachverständigen​
  • Anspruch auf einen Rechtsanwalt​
  • Aussageverweigerungsrecht​
  • Rechtsanwalt im OWI-Verfahren​
  • Schaden selbst bezahlen​

Pflichten:

  • Datenaustausch​
  • Wahrheitspflicht​
  • Erste Hilfe leisten​
  • Unfallort absichern​
  • Datenaustausch​
  • Wahrheitspflicht​
  • Erste Hilfe leisten​
  • Unfallort absichern​
  • Haftpflichtversicherung informieren​

4. Beauftragung:

Haftpflichtschadenfall (Rechte und Pflichten aus dem BGB / StGB)

In diesem Fall sind Sie der Geschädigte, d.h. grundsätzlich müssen alle Kosten durch die gegnerische Versicherung erstattet werden. Das Schadengut­achten wird dann für Sie kom­plett kosten­los* erstellt. ​

Ist die Schuldfrage eindeutig und Sie sind der Geschädigte, haben Sie das Recht selbst einen freien, neutralen und unabhängigen Kfz-Sach­ver­stän­di­gen zu be­auftragen. Sie sind nicht ver­pflich­tet einen von der Ver­sicherung vorgeschlagenen Sachverständigen ein­zuschalten bzw. zu akzeptieren. Die­se ste­hen im Auf­trag der Ver­sicherung und handeln üblicher­weise parteiisch. ​

Des Weiteren steht Ihnen ein Rechts­anwalt zu, dessen Kosten ebenfalls von der geg­nerischen Ver­sich­erung ge­tragen werden müssen. Hier em­pfiehlt sich einen Fach­anwalt für Ver­kehrs­recht zu be­auf­tra­gen der in diesem Fall kostenlos* für sie tätig wird.​

Warum ist es für Sie sinnvoll einen Rechts­anwalt zu be­auf­tra­gen? (Quelle)​

* Keine Mitschuld, Teilschuld oder herbeigeführter Unfall​

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Kaskoschadenfall (Rechte und Pflichten aus dem Versicherungsvertrag)

Bei einem Verkehrsunfall, den Sie verursacht haben, tritt Ihre Vollkaskoversicherung für Ihren Schaden in Kraft. Lesen Sie sich Ihren Versicherungsvertrag aufmerksam durch und beachten Sie die AKBs –Allgemeine Bedingungen der Kfz-Versicherung.​

Die Versicherung ist weisungsbefugt. D.h. die Versicherung beauftragt einen eigenen Kfz-Sachverständigen. Je nach AKBs müssen Sie Ihr Fahrzeug Werkstatt gebunden reparieren lassen oder können frei wählen.​

Sollten Sie mit diesem Gutachten nicht einverstanden sein, steht es Ihnen frei, zusätzlich einen eigenen Kfz-Sachverständigen für eine Gutachtenprüfung zu beauftragen. Diese Kosten müssen Sie jedoch selbst tragen.​

Der Kfz-Sachverständige prüft dann Ihr Gutachten, Ihre Rechnung oder Ihren Kostenvoranschlag und leitet, wenn nötig, weitere Schritte mit Ihrer Zustimmung ein.​

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Teilkaskoschadenfall (Rechte und Pflichten aus dem Versicherungsvertrag)

Schäden die durch die Fahrzeugteilversicherung (Teilkasko) in den AKBs geregelt sind: ​

  • Brand und Explosion​
  • Verlust bzw. Diebstahl​
  • Zusammenstoß mit Haarwild​
  • Sturmschäden (Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung)​
  • Glasbruch​
  • Kurzschlussschäden an der Verkabelung

 

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