Zuallererst sollte der Unfallort abgesichert1 werden und falls nötig, erste Hilfe2 geleistet werden.
Anschließend sollten Sie die Polizei (vor allem bei unklarem Sachverhalt) anfordern und ggf. den Notruf alarmieren.
Anschließend Personendaten von Beteiligten3 und Zeugen (auch selbst ansprechen) austauschen. Wenn möglich, Bilder der Fahrzeuge (Schäden, Kennzeichen, Position und Unfallörtlichkeit) aufnehmen.
Kontaktieren und beauftragen4 Sie in der Folge des Unfalls einen Kfz-Sachverständigen und einen Rechtsanwalt.
⇒ Warnblinkanlage einschalten
⇒ Warnweste anlegen
⇒ Warndreieck aufstellen Innerorts ca. 50m
Landstraßen ca. 150m
Autobahnen ca. 250m
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Geschädigter |
Unfallverursacher |
Rechte: |
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Pflichten: |
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In diesem Fall sind Sie der Geschädigte, d.h. grundsätzlich müssen alle Kosten durch die gegnerische Versicherung erstattet werden. Das Schadengutachten wird dann für Sie komplett kostenlos* erstellt.
Ist die Schuldfrage eindeutig und Sie sind der Geschädigte, haben Sie das Recht selbst einen freien, neutralen und unabhängigen Kfz-Sachverständigen zu beauftragen. Sie sind nicht verpflichtet einen von der Versicherung vorgeschlagenen Sachverständigen einzuschalten bzw. zu akzeptieren. Diese stehen im Auftrag der Versicherung und handeln üblicherweise parteiisch.
Des Weiteren steht Ihnen ein Rechtsanwalt zu, dessen Kosten ebenfalls von der gegnerischen Versicherung getragen werden müssen. Hier empfiehlt sich einen Fachanwalt für Verkehrsrecht zu beauftragen der in diesem Fall kostenlos* für sie tätig wird.
Warum ist es für Sie sinnvoll einen Rechtsanwalt zu beauftragen? (Quelle)
* Keine Mitschuld, Teilschuld oder herbeigeführter Unfall
Bei einem Verkehrsunfall, den Sie verursacht haben, tritt Ihre Vollkaskoversicherung für Ihren Schaden in Kraft. Lesen Sie sich Ihren Versicherungsvertrag aufmerksam durch und beachten Sie die AKBs –Allgemeine Bedingungen der Kfz-Versicherung.
Die Versicherung ist weisungsbefugt. D.h. die Versicherung beauftragt einen eigenen Kfz-Sachverständigen. Je nach AKBs müssen Sie Ihr Fahrzeug Werkstatt gebunden reparieren lassen oder können frei wählen.
Sollten Sie mit diesem Gutachten nicht einverstanden sein, steht es Ihnen frei, zusätzlich einen eigenen Kfz-Sachverständigen für eine Gutachtenprüfung zu beauftragen. Diese Kosten müssen Sie jedoch selbst tragen.
Der Kfz-Sachverständige prüft dann Ihr Gutachten, Ihre Rechnung oder Ihren Kostenvoranschlag und leitet, wenn nötig, weitere Schritte mit Ihrer Zustimmung ein.
Schäden die durch die Fahrzeugteilversicherung (Teilkasko) in den AKBs geregelt sind:
Bei Fragen kontaktieren Sie uns. Wir beraten Sie kostenlos.